Vertretung der Interessen der deutschen Eiproduktenindustrie.
Dazu gehören insbesondere:
Förderung des technischen Fortschritts und Vermittlung von Fachwissen in Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen und gleichgerichteten Einrichtungen.
Förderung der deutschen Schaleneierproduktion durch Entlastung des Schaleneiermarktes, Wahrnehmung gemeinsamer Interessen gegenüber wirtschaftlichen Stellen und Behörden; Mitwirkung an der Gesetzgebung für den Eiproduktensektor auf nationaler Ebene und innerhalb der Europäischen Union.
Wir bieten:
Wöchentliche Rundschreiben mit aktuellen Entwicklungen über den Gross- und Aussenhandel mit Eiern und Eiprodukten.
Regelmäßige Bekanntgabe von nationalen und innergemeinschaftlichen Verordnungen, Durchführungsverordnungen, Richtlinien, Gesetzen und Ratsentscheidungen.
Textsammlungen über Bestimmungen aus Lebensmittelrecht, Lebensmittelhygiene, Kennzeichnung, Verpackungsverordnung, Umweltrichtlinien etc.
Vermarktungsnormen über das Inverkehrbringen von Eiern und Eiprodukten.
Veröffentlichung von Schwellenpreisen, Zöllen, Schutzklauselbeträgen, Marktordnungsbeträgen, Abschöpfungen, Zusatzabschöpfungen, Erstattungen, repräsentativen Einfuhrpreisen, Bekanntgabe von Einfuhrlizenzen und Sonderregelungen der EU, GATT-/WTO-Bestimmungen.
Mitarbeit an Entwürfen zu neuen Verordnungen und Richtlinien auf nationaler und EU-Ebene. Mitarbeit und Vertretung in zahlreichen Gremien der Nahrungsmittelindustrie, des Gross- und Aussenhandels und diversen Ausschüssen.
Mitglied der Euorpäischen Vereinigung der Eier-, Wild- und Geflügelwirtschaft e. V. - (EPEGA), der EUWEP, Ausschuss Eiprodukte, European Egg Processors Association (EEPA).
Wir wollen:
Einheitliche Rahmenbedingungen beim Handel und Inverkehrbringen von Eiern und Eiprodukten.
Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Organisationen des Gross- und Aussenhandels der Europäischen Union und Handelspartnern in anderen Ländern.
Beseitigung von nationalen und internationalen Handelshemmnissen.
Erleichterung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs.
Abbau von grenzüberschreitenden Handelsbeschränkungen
Mehr Transparenz bei Richtlinien und Verordnungen..
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Verband können beantragen:
Mitglieder dieses Verbands können nur diejenigen Firmen oder Personen werden, welche eigenverantwortliche Betriebsinhaber staatlich zugelassener Industrieanlagen für Eiproduktenherstellung oder -bearbeitung sind und solche Industrieanlagen betreiben.
Der Antrag auf Mitgliedschaft beim BVEP liegt hier als PDF-Datei zum Download bereit.